LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.06.2015
6 Sa 52/14
Normen:
TVG § 3 Abs. 2; TVG § 4 Abs. 1 S. 1; AÜG § 2; AÜG § 9 Nr. 1; AÜG § 10 Abs. 1 S. 1; AÜG § 17 Abs. 1; VwVfG § 44 Abs. 1; BGB § 242; TV-Leih- und Zeitarbeit Ziff. 4.1;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 21.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 8785/13

Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Metall- und Elektroindustrie Baden Württembergindividualrechtlicher tariflicher Anspruch auf Prüfung der Übernahme des Leiharbeitnehmers und Angebot zur Übernahme in ein Stammarbeitsverhältnisunbegründete Klage auf Prüfung des Angebots eines unbefristeten Arbeitsvertrages bei fehlender Tarifbindung des Leiharbeitnehmers

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 52/14

DRsp Nr. 2015/11543

Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Metall- und Elektroindustrie Baden Württemberg individualrechtlicher tariflicher Anspruch auf Prüfung der Übernahme des Leiharbeitnehmers und Angebot zur Übernahme in ein Stammarbeitsverhältnis unbegründete Klage auf Prüfung des Angebots eines unbefristeten Arbeitsvertrages bei fehlender Tarifbindung des Leiharbeitnehmers

1) Der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf Prüfung der Übernahme und Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beim Entleiher nach Ziffer 4 TV Leiz setzt Tarifbindung des Leiharbeitnehmers und des Entleihers voraus.2) Bei Ziffer 4 des TV Leiz handelt es sich um Anschlussnormen aber keine Betriebsnormen.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 21.05.2014, Az. 19 Ca 8785/13, wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 2; TVG § 4 Abs. 1 S. 1; AÜG § 2; AÜG § 9 Nr. 1; AÜG § 10 Abs. 1 S. 1; AÜG § 17 Abs. 1; VwVfG § 44 Abs. 1; BGB § 242; TV-Leih- und Zeitarbeit Ziff. 4.1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht. Hilfsweise verlangt der Kläger von der Beklagten zu prüfen, ob sie ihm einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbietet.

1. 2. 1. a) b)