LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 04.10.2022
15 Sa 30/21
Normen:
AÜG § 10 Abs. 1 S. 1 Hs. 1; AÜG § 9 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 24.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 5875/20

Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. § 1 Abs. 1 AÜGArbeitnehmerüberlassung bei Weitergabe des Weisungsrechts an Zweit- und DrittunternehmenWet Lease als Aufspaltung zwischen Betriebseingliederung und Erteilung von ArbeitsanweisungenAbgrenzung des Wet Lease zu einem Betriebsführungsvertrag

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.10.2022 - Aktenzeichen 15 Sa 30/21

DRsp Nr. 2023/10915

Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. § 1 Abs. 1 AÜG Arbeitnehmerüberlassung bei Weitergabe des Weisungsrechts an Zweit- und Drittunternehmen "Wet Lease" als Aufspaltung zwischen Betriebseingliederung und Erteilung von Arbeitsanweisungen Abgrenzung des "Wet Lease" zu einem Betriebsführungsvertrag

1. Lässt ein Unternehmen als Vertragsarbeitgeber sein arbeitsvertragliches Weisungsrecht von einem zweiten Unternehmen ausüben und überlässt es diesem insbesondere auch das situationsbezogene "Dirigieren" der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall, und ermöglicht das andere Unternehmen seinerseits einem dritten Unternehmen durch diese Steuerung des Personals die Betriebsführung des dritten Unternehmens, liegt eine Arbeitnehmerüberlassung an das zweite Unternehmen vor.2. Der durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gewährleistete Schutz darf jedenfalls nicht dadurch umgangen werden, dass die Erteilung arbeitsrechtlicher Weisungen einerseits und die "Betriebseingliederung" andererseits aufgespalten werden. Das gilt auch im Bereich der Luftfahrt.