Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 7. März 2016 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der am ... 1984 geborene Kläger leidet an einer spastischen Cerebralparese. Ihm wurde deshalb mit Bescheid des Versorgungsamtes Frankfurt am Main vom 18. März 1988 ein GdB von 100 zuerkannt. Er ist in Pflegestufe 3 eingestuft.
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