Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 10.02.2012 - 1 Ca 956/11 - teilweise abgeändert. Der Tenor wird wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.686,34 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 18.075,66 € seit 11.06.2011, weiteren 1.945,66 € seit 10.09.2011 und weiteren 665,02 € seit 20.12.2011zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 67,3 €, die Beklagte zu 32,7 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 64 %, die Beklagte zu 36 %.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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