BAG - Urteil vom 14.10.1998
3 AZR 377/97
Normen:
BetrAVG § 1 (Zusatzversorgungskassen); MTB II §§ 15, 18, 43; Sonderregelungen für Arbeiter im Bereich des Bundesministers der Verteidigung nach § 2 Abs. 1 Abschn. A lit. a (SR 2a MTB II);
Fundstellen:
AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen
DB 1999, 1808
NZA 1999, 876
Vorinstanzen:
LAG Köln - 9.4.1997 - 7 (3) Sa 1287/96 ,
ArbG Köln, vom 19.06.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 64-15/95

Arbeitsbereitschaft und Zusatzversorgung bei der VBL

BAG, Urteil vom 14.10.1998 - Aktenzeichen 3 AZR 377/97

DRsp Nr. 1999/6331

Arbeitsbereitschaft und Zusatzversorgung bei der VBL

»Hat ein Arbeitgeber durch unrichtige Angaben gegenüber der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zunächst eine mit Tarifvertrag und Satzung in Widerspruch stehende nachteilige Versorgungslage für seinen früheren Arbeitnehmer geschaffen, muß er diese durch Übermittlung einer inhaltlich richtigen Mitteilung auch noch nach Ende des Arbeitsverhältnisses beseitigen.«

Normenkette:

BetrAVG § 1 (Zusatzversorgungskassen); MTB II §§ 15, 18, 43; Sonderregelungen für Arbeiter im Bereich des Bundesministers der Verteidigung nach § 2 Abs. 1 Abschn. A lit. a (SR 2a MTB II);

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der Zusatzversorgung des Klägers.