LAG Hamm - Urteil vom 08.12.2011
15 Sa 1501/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21.05.1997 (TV 13. ME Baugewerbe);
Vorinstanzen:
ArbG Iserlohn, vom 24.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 184/11

Arbeitsentgelt [Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt]; Betriebliche Übung; Verweisung auf einen Tarifvertrag

LAG Hamm, Urteil vom 08.12.2011 - Aktenzeichen 15 Sa 1501/11

DRsp Nr. 2012/5143

Arbeitsentgelt [Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt]; Betriebliche Übung; Verweisung auf einen Tarifvertrag

1. Hatte der Arbeitnehmer das vorbehaltlos an ihn geleistete Weihnachtsgeld als jährlich einmalige Zahlung mit dem Novemberentgelt bereits mindestens dreimal erhalten, bevor der Arbeitgeber sie ihm nun verweigerte, konnte er aus der Tatsache der mehrfach erfolgten Zahlung des Weihnachtsgeldes, ohne dass in der jeweiligen Novemberabrechnung ein Vorbehalt formuliert gewesen wäre, schließen, er werde auch für das streitgegenständige Jahr dieselbe Leistung erhalten. 2. Ein Anspruch aus einem Manteltarifvertag, der nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde, besteht nur dann, wenn er rechtswirksam in dem Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers einbezogen wurde.

Tenor

Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 24.05.2011 – 5 Ca 184/11 – werden zurückgewiesen.

Wegen der Kosten erster Instanz bleibt es bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 55 %, der Kläger zu 45 %.

Die Revision wird zugelassen

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21.05.1997 (TV 13. ME Baugewerbe);

Tatbestand