LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.10.1994
4 Sa 61/94
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; MTV für die Arbeitnehmer der Papierindustrie in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin § 23 ; TV-13. ME (TV über ein 13. tarifliches Monatseinkommen) §§ 2 3 ; TVG § 1 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 30.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 830/93

Arbeitsentgelt: Anspruch auf 13. Monatsgehalt während des Erziehungsurlaubs

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.1994 - Aktenzeichen 4 Sa 61/94

DRsp Nr. 2002/7830

Arbeitsentgelt: Anspruch auf 13. Monatsgehalt während des Erziehungsurlaubs

Eine Arbeitnehmerin, die sich während des gesamten Kalenderjahres im Erziehungsurlaub befindet, hat nach §§ 2, 3 TV-13. ME vom 30.10.1990 gleichwohl einen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt, wenn sie vor Beginn dieses Kalenderjahres 12 Monate ununterbrochen dem Betrieb zugehörte.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; MTV für die Arbeitnehmer der Papierindustrie in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin § 23 ; TV-13. ME (TV über ein 13. tarifliches Monatseinkommen) §§ 2 3 ; TVG § 1 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 20.12.1995 - 10 AZR 1022/94 -.

Vorinstanz: ArbG Stuttgart, vom 30.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 830/93