BAG - Urteil vom 18.01.2012
10 AZR 667/10
Fundstellen:
ArbRB 2012, 136
AuR 2012, 265
BAG-Pressemitteilung Nr. 4/12
BAGE 140, 239
BB 2012, 1087
BB 2012, 315
DB 2012, 1332
DStR 2012, 914
EzA-SD 2012, 13
EzA-SD 2012, 9
NZA 2012, 620
ZIP 2012, 1093
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 16.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 812/10
ArbG Bochum, vom 15.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 228/10

Arbeitsentgelt; Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

BAG, Urteil vom 18.01.2012 - Aktenzeichen 10 AZR 667/10

DRsp Nr. 2012/2577

Arbeitsentgelt; Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

Dient eine Sonderzuwendung nicht der Vergütung geleisteter Arbeit und knüpft sie nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses an, stellt es keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB dar, wenn der ungekündigte Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungstag als Anspruchsvoraussetzung bestimmt wird. Orientierungssätze: 1. Steht eine Sonderzuwendung im Synallagma zur erbrachten Arbeitsleistung und ist sie vom Arbeitnehmer durch die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung verdient worden, kann ihre Zahlung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vom Vorliegen weiterer Voraussetzungen abhängig gemacht werden. 2. Dient eine Sonderzuwendung nicht der Vergütung geleisteter Arbeit, sondern anderen Zwecken und knüpft sie nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses an, kann ihre Zahlung von der Erbringung einer angemessenen Betriebstreue abhängig gemacht werden.