LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.06.1991
16 Sa 58/91
Normen:
BBiG § 10 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 61
EzB TVG § 4 Nr. 23

Arbeitsentgelt: Ausbildungsvergütung bei verkürzter Lehrzeit

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.1991 - Aktenzeichen 16 Sa 58/91

DRsp Nr. 2002/8891

Arbeitsentgelt: Ausbildungsvergütung bei verkürzter Lehrzeit

Wird eine Ausbildung um ein Jahr verkürzt, weil bereits eine andere Lehre absolviert wurde, so steht dem Auszubildenden im Baugewerbe aufgrund tarifrechtlicher Regelung schon im ersten Jahr die Vergütung des zweiten Jahres zu.

Normenkette:

BBiG § 10 Abs. 1 ;
Fundstellen
EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 61
EzB TVG § 4 Nr. 23