1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 2011 -
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über laufende Vergütung.
Der Kläger ist beim beklagten Speditionsunternehmen als Kraftfahrer beschäftigt. Der Arbeitsvertrag enthält ua. folgende Regelungen:
"1. Vertragsgrundlagen
sind die jeweils zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- Organisationen gültigen Lohn- und Manteltarifverträge.
...
7. Arbeitsentgeld
a) für eine monatliche Arbeitszeit bis zu 260 Stunden, exklusive gesetzlicher Pause
b) der monatliche Brutto-Lohn beträgt DM 5.000,00
c) Einsatzstunden (ab 261) werden mit gesetzlichen und/oder tariflichen Zuschlägen vergütet.
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