LAG Hamm, vom 02.04.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 61/54
Arbeitsentgelt: Freiwilligkeit der Weihnachtsgratifikation, Mitbestimmungsfreiheit
BAG, Urteil vom 04.10.1956 - Aktenzeichen 2 AZR 213/54
DRsp Nr. 2007/22990
Arbeitsentgelt: Freiwilligkeit der Weihnachtsgratifikation, Mitbestimmungsfreiheit
»1. Der Vorbehalt der Freiwilligkeit, den der Arbeitgeber der Zahlung der auf seinem Entschluß beruhenden Weihnachtsgratifikation beifügt, hindert die Entstehung eines Rechtsanspruchs auf die Weihnachtsgratifikation.2. Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn er solche Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsvertrag gekündigt haben, von der Weihnachtsgratifikation ausschließt.3. Das Mitbestimmungsrecht nach § 56 Abs. 1 Buchstabe h BetrVG bezieht sich nicht auf Zuwendungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.«