LAG Berlin - Urteil vom 26.03.1996
5 Sa 102/95
Normen:
BAT Anlage 1; BAT-O Anlage 1a;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 07.07.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 94 Ca 9804/95

Arbeitsentgelt: Funktions- und Leistungszulage - Gleichbehandlungsgebot

LAG Berlin, Urteil vom 26.03.1996 - Aktenzeichen 5 Sa 102/95

DRsp Nr. 2001/14242

Arbeitsentgelt: Funktions- und Leistungszulage - Gleichbehandlungsgebot

Es verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatzes, wenn der Arbeitgeber an die im Geltungsbereich des BAT tätigen Schreibkräfte, die in die Vergütungsgruppe VII der Anlage 1a zum BAT eingruppiert sind, eine Funktions- und Leistungszulage als übertarifliche Leistung gewährt und derartige Leistungen den im Geltungsbereich des BAT-O tätigen Schreibkräften verweigert.

Normenkette:

BAT Anlage 1; BAT-O Anlage 1a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin zur Zahlung einer Funktions- und Leistungszulage unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung verpflichtet ist.