ArbG Köln, vom 05.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 1315/93
Arbeitsentgelt: Gewinnbeteiligung - Berechnung
LAG Köln, Urteil vom 12.08.1994 - Aktenzeichen 13 Sa 457/94
DRsp Nr. 2002/17270
Arbeitsentgelt: Gewinnbeteiligung - Berechnung
»Wird einem Arbeitnehmer ohne klärenden Hinweis eine Gewinnbeteiligung zugesagt, ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, den als Berechnungsbasis dienenden Gewinn um einen "Unternehmerlohn" zu schmälern, auch wenn er selbst im Betrieb mitarbeitet; diese für das Einzelunternehmen geklärte Frage gilt auch für die Kommanditisten einer KG, wenn diese wirtschaftliche Inhaber des Betriebes sind.«