1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. September 2011 - 17 Sa 644/11 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe des Vergütungsabzugs anlässlich einer Streikteilnahme.
Die Kläger sind bei der Beklagten als Flugzeugführer angestellt. Sie sind Mitglieder der Vereinigung Cockpit e. V. Diese rief die Piloten der Beklagten für den 22. Februar 2010 in der Zeit von 0:00 Uhr bis 23:59 Uhr zu einem Streik auf, an dem sich die Kläger beteiligten.
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