LAG Düsseldorf - Urteil vom 12.03.1997
4 Sa 1810/96
Normen:
BAT § 22 § 23, Erfüllererlass (Runderlass des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mit denfachlichen undpädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis - vom 16. November 1981) Ziff 2.2, 6.1, 6.2 ; BGB §§ 133 157 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 05.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3655/96

Arbeitsentgelt: Umfang - Übertragung vertraglich nicht vereinbarten Tätigkeiten

LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.1997 - Aktenzeichen 4 Sa 1810/96

DRsp Nr. 2002/8511

Arbeitsentgelt: Umfang - Übertragung vertraglich nicht vereinbarten Tätigkeiten

Zum Umfang der Vergütungspflicht bei Übertragung vertraglich nicht vereinbarten Tätigkeiten.

Normenkette:

BAT § 22 § 23, Erfüllererlass (Runderlass des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mit denfachlichen undpädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis - vom 16. November 1981) Ziff 2.2, 6.1, 6.2 ; BGB §§ 133 157 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 11.03.1998 - 10 AZR 313/97 - DRsp-ROM Nr. 1998/16183 -.

Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, vom 05.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3655/96