Arbeitsentgelt: Weihnachtsgeld bei Erziehungsurlaub
LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.1992 - Aktenzeichen 4 Sa 1075/92
DRsp Nr. 2002/8838
Arbeitsentgelt: Weihnachtsgeld bei Erziehungsurlaub
Wird einzelvertraglich die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation allein von dem Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses über den 31.03. des Folgejahres hinaus abhängig gemacht, besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation auch dann, wenn die Arbeitnehmerin in dem gesamten Zeitraum aufgrund der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub nicht gearbeitet hat.