LAG München - Urteil vom 21.09.1994
7 Sa 223/94
Normen:
ZuwendungsTV (Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12.10.1973 i.d.F. des Änderungstarifvertrages Nr. 4 vom 12.11.1987) § 1 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 § 2 Abs. 1 Unterabsatz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG München 20. Juli 1993 19 Ca 11833/91,

Arbeitsentgelt: Zuwendungen nach dem ZuwendungsTV

LAG München, Urteil vom 21.09.1994 - Aktenzeichen 7 Sa 223/94

DRsp Nr. 2002/15094

Arbeitsentgelt: Zuwendungen nach dem ZuwendungsTV

Wird der Arbeitsvertrag eines Angestellten beim gleichen Arbeitgeber nach Ablauf des Bemessungszeitraums für die Sonderzuwendung nach § 1 Zuwendungs-TV geändert, bleibt dies nur dann ohne Auswirkungen auf die Höhe der Zuwendung nach § 2 Zuwendungs-TV, wenn das Anstellungsverhältnis nach der Änderung als rechtliche Einheit eine Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses darstellt.

Normenkette:

ZuwendungsTV (Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12.10.1973 i.d.F. des Änderungstarifvertrages Nr. 4 vom 12.11.1987) § 1 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 § 2 Abs. 1 Unterabsatz 2 ;

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 20.12.1995 - 10 AZR 968/94 = DRsp-ROM Nr. 1996/19590 -.

Vorinstanz: ArbG München 20. Juli 1993 19 Ca 11833/91,