Die Klägerin beansprucht Honorar für Arbeiten an einer Rundfunksendung des Beklagten. In diesem Zusammenhang streiten die Parteien zunächst darüber, ob die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist und ob daher für ihre Forderung der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|