BAG - Beschluss vom 02.06.1954
1 ABR 1/53
Normen:
ArbGG (1953) § 92 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 92 ArbGG 1953
BAGE 1, 4
Vorinstanzen:
LAG Hamm,

Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtung vor Inkrafttreten des ArbGG rgangener Entscheidungen im Beschlussverfahren, Divergenz

BAG, Beschluss vom 02.06.1954 - Aktenzeichen 1 ABR 1/53

DRsp Nr. 2007/23221

Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtung vor Inkrafttreten des ArbGG rgangener Entscheidungen im Beschlussverfahren, Divergenz

»1. Ein Beschluß, welcher gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz vor Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsgesetzes gefaßt, aber erst danach zugestellt ist, unterliegt auch dann nicht der Rechtsbeschwerde, wenn das Landesarbeitsgericht von der Möglichkeit einer Zulassung des Rechtsmittels nach dem neuen Arbeitsgerichtsgesetz vermutlich würde Gebrauch gemacht haben. Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Rechtsmittelgericht ist unzulässig, weil sie in dem neuen Arbeitsgerichtsgesetz auch für Übergangsfälle an keiner Stelle vorgesehen ist. 2. Zur Begründung der Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer anderen Entscheidung (§ 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG) genügt es nicht, daß die angefochtene Entscheidung von der eines anderen Landesarbeitsgerichts abweicht. Erforderlich ist die Abweichung von einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.«

Normenkette:

ArbGG (1953) § 92 Abs. 1 S. 2 ;

Gründe: