LAG Berlin - Urteil vom 21.10.1996
9 Sa 73/96
Normen:
BAT §§ 22 70 ; ZPO § 301 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 15.05.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 94 Ca 4457/96

Arbeitsgerichtsverfahren: Begriff des Schlussurteils;

LAG Berlin, Urteil vom 21.10.1996 - Aktenzeichen 9 Sa 73/96

DRsp Nr. 2001/12121

Arbeitsgerichtsverfahren: Begriff des Schlussurteils;

1. Von einem Schlussurteil kann begrifflich nur gesprochen werden, wenn dieser gerichtlichen Entscheidung ein oder mehrere Teilurteile i.S. von § 301 ZPO vorausgegangen sind.2. Die Ausschlussfrist des § 70 BAT erfasst auch die monatlichen Leistungsansprüche, die der Arbeitnehmer damit begründet, dass er nicht nach der Vergütungsgruppe eine Vergütung erhalte, in der er gemäß § 22 BAT eingruppiert sei, weil sie der von ihm auszuübenden Tätigkeit entspreche.

Normenkette:

BAT §§ 22 70 ; ZPO § 301 ;

Tatbestand: