ArbG Berlin, vom 15.05.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 94 Ca 4457/96
Arbeitsgerichtsverfahren: Begriff des Schlussurteils;
LAG Berlin, Urteil vom 21.10.1996 - Aktenzeichen 9 Sa 73/96
DRsp Nr. 2001/12121
Arbeitsgerichtsverfahren: Begriff des Schlussurteils;
1. Von einem Schlussurteil kann begrifflich nur gesprochen werden, wenn dieser gerichtlichen Entscheidung ein oder mehrere Teilurteile i.S. von § 301ZPO vorausgegangen sind.2. Die Ausschlussfrist des § 70BAT erfasst auch die monatlichen Leistungsansprüche, die der Arbeitnehmer damit begründet, dass er nicht nach der Vergütungsgruppe eine Vergütung erhalte, in der er gemäß § 22BAT eingruppiert sei, weil sie der von ihm auszuübenden Tätigkeit entspreche.