LAG Berlin, vom 24.09.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 5 TaBV 4/73
Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligtenstellung von Gewerkschaften im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren
BAG, Beschluß vom 28.01.1975 - Aktenzeichen 1 ABR 92/73
DRsp Nr. 2007/24766
Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligtenstellung von Gewerkschaften im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren
»1. In einem Beschlußverfahren über die Erforderlichkeit von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6BetrVG) ist (sind) die Gewerkschaft(en) nicht Beteiligte; sie ist (sind) auch dann nicht Beteiligte, wenn sie Träger dieser Veranstaltung ist (sind).2. Zur Frage des Rechtsschutzinteresses im Beschlußverfahren.3. Zur Frage der Darlegungspflicht des Antragstellers im Beschlußverfahren.«