I. Der Antragssteller zu 1) ist der Vorsitzende, der Antragssteller zu 2) ist ein Mitglied des Betriebsrats bei der Antragsgegnerin. Beide verfolgen den Antrag, festzustellen, dass die Antragsgegnerin kein Tendenzbetrieb im Sinne des § ist, und dass die §§ - auf die Antragsgegnerin Anwendung finden.
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