LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 13.07.1994
12 TaBV 4/94
Normen:
ArbGG § 80 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 02.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 6/93

Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsschutzinteresse bei in der Vergangenheit liegenden Vorgängen

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.07.1994 - Aktenzeichen 12 TaBV 4/94

DRsp Nr. 2002/7843

Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsschutzinteresse bei in der Vergangenheit liegenden Vorgängen

Es fehlt an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse insbesondere dann, wenn der konkrete Vorgang, der zum Verfahren geführt hat, in der Vergangenheit liegt, er zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung bereits abgeschlossen ist, ohne dass zu erwarten ist, dass bei künftigen Vorgängen und Maßnahmen gleicher Art die gleiche Streitfrage unter den Beteiligten wieder auftreten wird (vgl. BAG, Beschluss vom 29.7.1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 9, 259).

Normenkette:

ArbGG § 80 Abs. 2 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 09.05.1995 - 1 ABR 58/94 -.

Vorinstanz: ArbG Karlsruhe, vom 02.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 6/93