ArbG Berlin, vom 13.05.1992 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 19486/91
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg bei Aufrechnung
LAG Berlin, Beschluss vom 31.08.1992 - Aktenzeichen 9 Ta 12/92
DRsp Nr. 2002/8091
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg bei Aufrechnung
1. Nach der Neufassung des § 48ArbGG und dem Wegfall des § 48aArbGG stellt sich das Verhältnis der Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit nicht mehr als eine Frage der sachlichen Zuständigkeit, sondern des Rechtsweges dar.2. Zur Frage, ob die Gerichte für Arbeitssachen über eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung der Zivilgerichtsbarkeit entscheiden dürfen.