LAG Köln, Urteil vom 21.11.2001 - Aktenzeichen 5 Sa 816/01
DRsp Nr. 2002/9048
Arbeitskampf; Firmentarifvertrag
»Der gegen einen tarifgebundenen Arbeitgeber geführte Streik zur Erzwingung eines Firmentarifvertrags ist unzulässig, wenn der bestehende Verbandstarifvertrag bereits eine Regelung der streitbefangenen Materie enthält und die angestrebte Neuerung eine Änderung oder Ergänzung bedeuten würden.«