LAG Berlin - Urteil vom 28.07.1992
11 Sa 114/90
Normen:
MuSchG § 14 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
AuR 1993, 85 ,

Arbeitskampf: Zuschuß zum Mutterschaftsgeld

LAG Berlin, Urteil vom 28.07.1992 - Aktenzeichen 11 Sa 114/90

DRsp Nr. 2002/8095

Arbeitskampf: Zuschuß zum Mutterschaftsgeld

1. Auch wenn im Betrieb des bestreikten Arbeitgebers ein Arbeitskampf geführt wird besteht der Anspruch auf Zuschuß zum Mutterschaftsgeld fort. 2. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Schwangere erklärt, sie nehme am Arbeitskampf teil.

Normenkette:

MuSchG § 14 Abs. 1 ;
Vorinstanz: AuR 1993, 85 ,