LAG Hamm, vom 13.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 751/06
ArbG Dortmund, vom 15.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1999/05
Arbeitslohn - vertragliche Ausschlussfristen; AGB-Kontrolle; Altfall; unwirksame Ausschlussklausel; Geltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung; geltungserhaltende Reduktion; ergänzende Vertragsauslegung
BAG, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen 5 AZR 992/06
DRsp Nr. 2008/1886
Arbeitslohn - vertragliche Ausschlussfristen; AGB-Kontrolle; Altfall; unwirksame Ausschlussklausel; Geltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung; geltungserhaltende Reduktion; ergänzende Vertragsauslegung
Orientierungssätze:1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte zweimonatige Ausschlussfrist für die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ist unangemessen kurz und gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.2. Der Arbeitsvertrag bleibt im Übrigen wirksam und richtet sich insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306BGB). Es gelten allein das gesetzliche Verjährungsrecht (§§ 194 ff. BGB) und die Grundsätze über die Verwirkung von Ansprüchen (§ 242BGB).3. Für vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossene Arbeitsverträge (sog. Altfälle) gilt nichts anderes. Es kommen weder eine geltungserhaltende Reduktion der unwirksamen Ausschlussklausel noch eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht.