BAG - Urteil vom 13.11.2002
4 AZR 351/01
Normen:
BGB §§ 157 133 ; TVG § 3 Abs. 1 ; Vergütungstarifvertrag Nr. 32 (vom 5. Mai 1998) zum BAT/VKA;
Fundstellen:
AuR 2003, 157
BAGE 103, 338
DB 2003, 1001
NZA-RR 2003, 330
Vorinstanzen:
LAG Hessen - 20.2.2001 - 2/9 Sa 1401/00,
ArbG Darmstadt, vom 18.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 511/99

Arbeitslohn; Arbeitsvertragsrecht - Vertragsauslegung; Verpflichtung des nicht tarifgebundenen Arbeitgebers, Gehaltssteigerungen nach dem BAT zu zahlen, wenn das Gehalt in Anlehnung an den BAT [für Gemeinden], VergGr. IV a frei vereinbart ... wird ... und DM [Betrag] monatlich brutto beträgtEURO

BAG, Urteil vom 13.11.2002 - Aktenzeichen 4 AZR 351/01

DRsp Nr. 2003/4201

Arbeitslohn; Arbeitsvertragsrecht - Vertragsauslegung; Verpflichtung des nicht tarifgebundenen Arbeitgebers, Gehaltssteigerungen nach dem BAT zu zahlen, wenn "das Gehalt in Anlehnung an den BAT [für Gemeinden], VergGr. IV a frei vereinbart ... wird ... und DM [Betrag] monatlich brutto beträgt"EURO

»Die Formulierung "Das Gehalt wird in Anlehnung an den BAT (für Gemeinden), VergGr. IV a frei vereinbart und beträgt DM [Betrag] monatlich brutto" in dem Arbeitsvertrag mit einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber begründet für den Arbeitnehmer einen zeitdynamischen Entgeltanspruch nach dieser Vergütungsgruppe.« Orientierungssätze: 1. Die "freie Vereinbarung" einer Arbeitsvergütung in Anlehnung an eine bestimmte Vergütungsgruppe des BAT (für Gemeinden) macht deutlich, daß der nichttarifgebundene Arbeitgeber auf Grund eines eigenen, aber an der dazugehörigen Vergütungsordnung nebst seiner Anlagen für den Bereich der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände sich orientierenden Gehaltsfindungssystems eine Vergütungsgruppe dem Arbeitnehmer anbietet und dann ohne Rücksicht auf die tatsächliche tarifliche Wertigkeit der vom Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit mit diesem "frei vereinbart".