BSG - Urteil vom 27.08.2008
B 11 AL 7/07 R
Normen:
SGB III § 117 Abs 1;
Fundstellen:
NZA-RR 2009, 277
Vorinstanzen:
LSG Berlin-Brandenburg, vom 12.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 30 AL 182/03
SG Frankfurt/Oder, vom 24.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 315/02

Arbeitslosengeldanspruch und Territorialitätsprinzip; Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen; erwartende Erteilung der Arbeitserlaubnis; Prüfungspflicht der BA bei Grenzgängerbeschäftigung; Bedarf an ausländischen Arbeitskräften

BSG, Urteil vom 27.08.2008 - Aktenzeichen B 11 AL 7/07 R

DRsp Nr. 2009/3205

Arbeitslosengeldanspruch und Territorialitätsprinzip; Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen; erwartende Erteilung der Arbeitserlaubnis; Prüfungspflicht der BA bei Grenzgängerbeschäftigung; Bedarf an ausländischen Arbeitskräften

Die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Arbeitsfähigkeit eines im grenznahen Ausland wohnenden Ausländers ist gegeben, wenn dieser die Vermittlung in eine Grenzgängerbeschäftigung iS der ASAV und insoweit die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zu erwarten hat (Weiterführung von und Abgrenzung zu BSG vom 26.3.1998 - B 11 AL 75/97 R = DBlR 4444a, AFG/§ 19).

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Oktober 2006 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB III § 117 Abs 1;

Gründe:

I. Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit vom 18. Juni bis 31. Juli 2002 hat.