LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.03.2017
L 18 AL 100/16
Normen:
SGB III § 137 Abs. 1; SGB III § 142 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 26.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 120 AL 3730/14

ArbeitslosengeldErfüllung der AnwartschaftszeitTeilzeitbeschäftigter StudentWöchentliche Arbeitsbelastung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.03.2017 - Aktenzeichen L 18 AL 100/16

DRsp Nr. 2017/6152

Arbeitslosengeld Erfüllung der Anwartschaftszeit Teilzeitbeschäftigter Student Wöchentliche Arbeitsbelastung

1. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Fachschüler und Studenten, die während ihrer Ausbildung eine Beschäftigung ausüben, versicherungsfrei sein, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach weiterhin Schüler oder Student sind bzw. der Beschäftigung neben dem Studium keine prägende Bedeutung zukommt. 2. Studenten können mithin während des Studiums entgeltlich beschäftigt und gleichwohl versicherungsfrei sein, wenn sie während der Vorlesungszeit jedenfalls nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten. 3. Zwar kommt es für die vorzunehmende Wertung auf die Umstände des Einzelfalls an, allein die Dauer der wöchentlichen Arbeitsbelastung ist nach ständiger Rechtsprechung für die Frage der Versicherungspflicht aber nicht entscheidend. 4. Ob jemand seinem gesamten Erscheinungsbild nach Student oder Arbeitnehmer ist, ist vielmehr nach einer auf den Beginn der Beschäftigung abzustellenden, vorausschauenden Betrachtungsweise zu beurteilen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. April 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 137 Abs. 1; SGB III § 142 Abs. 1 S. 1;