1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 - 13 Sa 87/08 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt gefasst:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. September 2007 -
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