LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 19.04.2005
12 Ta 61/05
Normen:
ArbGG § 2 Abs. 1 Ziff. 3 a, Abs. 2, 3 § 5 Abs. 1 S. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 25.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 130/05

Arbeitsrechtsweg für Klage auf Bonus aus Geschäftsführervertrag und Arbeitsvertrag

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.04.2005 - Aktenzeichen 12 Ta 61/05

DRsp Nr. 2005/11954

Arbeitsrechtsweg für Klage auf Bonus aus Geschäftsführervertrag und Arbeitsvertrag

Verfolgt der Kläger einen Anspruch auf Zahlung eines vereinbarten Bonus, der für die erste Jahreshälfte auf einem Geschäftsführervertrag beruht, und steht dieser nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht unter § 2 Abs. 1 u. 2 ArbGG Absätze fallende Anspruch mit dem arbeitsvertraglichen Anspruch für die zweite Jahreshälfte in unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang, ist der Arbeitsrechtsweg kraft Zusammenhangs gegeben.

Normenkette:

ArbGG § 2 Abs. 1 Ziff. 3 a, Abs. 2, 3 § 5 Abs. 1 S. 3 ;

Gründe:

I.

Der Kläger war bei der Beklagten seit 01.12.1994 als Geschäftsführer aufgrund Vertrages vom 07.10.1994 (Anlage K 13) tätig. In § 3 Abs. 3 des Geschäftführervertrages war ein Leistungsbonus vereinbart, der zuletzt 62.000,00 EUR betragen hatte.