Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lörrach vom 30. November 2017, Az.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Parteien streiten über eine von der Beklagten ausgesprochene außerordentliche Kündigung. Gegenstand des vorliegenden Beschlusses ist die Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen.
Die Parteien schlossen am 27. April 2016 einen "Dienstvertrag", nachdem die Klägerin ab dem 1. November 2016 als Geschäftsführerin der Beklagten tätig wurde.
1. 2.
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