Arbeitsstätte: Wechsel - Direktionsrecht des Arbeitgebers
LAG Berlin, vom 25.04.1988 - Aktenzeichen 9 Sa 15/88
DRsp Nr. 1992/11703
Arbeitsstätte: Wechsel - Direktionsrecht des Arbeitgebers
Mangels einer eindeutigen anderweitigen Vereinbarung ist der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts befugt, eine in einem Gebäudereinigungsunternehmen tätige Raumpflegerin an verschiedene Arbeitsstätten zu entsenden.
Normenkette:
BGB § 315, §§ 611 ff.;
»... [Der ArbGeber hat Ä in den durch § 315BGB gezogenen Grenzen Ä] die Arbeitsleistung nach Art, Ort und Zeit näher zu bestimmen, soweit eine Konkretisierung nicht bereits aufgrund vertraglicher oder sonstiger Bestimmungsfaktoren getroffen worden ist.
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