BSG - Urteil vom 07.08.1991
1/3 RK 28/89
Normen:
RVO § 182 Abs. 1 Nr. 2 S. 1; SGB V § 44 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BSGE 69, 180
SozR 3-2200 § 182 Nr. 9

Arbeitsunfähigkeit bei Versetzung innerhalb des Betriebes, Verweisbarkeit beim Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

BSG, Urteil vom 07.08.1991 - Aktenzeichen 1/3 RK 28/89

DRsp Nr. 1998/7634

Arbeitsunfähigkeit bei Versetzung innerhalb des Betriebes, Verweisbarkeit beim Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

1. Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine andere Arbeit an, die er verrichten kann und die die Voraussetzungen erfüllt, die arbeitsrechtlich an eine "Versetzung" gestellt werden, so liegt Arbeitsunfähigkeit iS. von § 182 RVO aF jedenfalls solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht, nicht vor.2. Versicherte können nicht auf Tätigkeiten bei einem anderen Arbeitgeber "verwiesen" werden, solange das Arbeitsverhältnis besteht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 182 Abs. 1 Nr. 2 S. 1; SGB V § 44 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I

Streitig ist ein Anspruch auf Krankengeld für die Zeit vom 2. September 1985 bis zum 30. Mai 1986.