6/7.2.3 Arbeitsverhinderung infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Autor: Sadtler

Krankheit als Ursache

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt weiter voraus, dass der Arbeitnehmer infolge einer auf Krankheit beruhenden Arbeitsunfähigkeit an seiner Arbeitsleistung gehindert ist (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG). Die Krankheit muss zur Arbeitsunfähigkeit führen, die Arbeitsunfähigkeit wiederum muss die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein.

6/7.2.3.1 Krankheit

Begriff

Krankheit i.S.d. EFZG ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand, der einer Heilbehandlung bedarf oder eine Arbeitsunfähigkeit herbeiführt.64) Die Ursache und die Art der Erkrankung spielt keine Rolle, d.h., die Krankheit kann sowohl auf Veranlagung als auch auf Infektionen oder Unfälle zurückgehen. Angeborenes Schielen ist daher ebenso eine Krankheit wie eine Drogensucht.65) Für die Beurteilung gelten allein objektive medizinische Kriterien, die Beurteilung durch die Arbeitsvertragsparteien ist unerheblich.66)

Sonderfälle