BSG - Urteil vom 18.11.1997
2 RU 42/96
Normen:
RVO § 548 Abs. 1 S. 1;

Arbeitsunfall bei Benefiz-Fußballspiel im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit einzelner Unternehmen

BSG, Urteil vom 18.11.1997 - Aktenzeichen 2 RU 42/96

DRsp Nr. 1998/4660

Arbeitsunfall bei Benefiz-Fußballspiel im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit einzelner Unternehmen

1. Wenn ein Firmenangestellter eines Autohauses während eines von einer Werbegemeinschaft organisierten Benefiz-Fußballspieles im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit einzelner Unternehmen verunglückt, so liegt kein Arbeitsunfall vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 548 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Kläger unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand, als er bei einem Fußballspiel am 11. Mai 1994 einen Unfall erlitt.

Der im Jahr 1966 geborene Kläger war zum Unfallzeitpunkt Angestellter der Autohaus W. GmbH. Zugleich war er an der GmbH mit 20 vH beteiligt, während sein Vater die übrigen Gesellschaftsanteile hielt.