BSG - Urteil vom 10.10.2002
B 2 U 6/02 R
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
NZS 2003, 268
Vorinstanzen:
LSG Stuttgart - L 1 U 4881/00 - 17.12.2001,
SG Konstanz, vom 13.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 1700/99

Arbeitsunfall bei der Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause

BSG, Urteil vom 10.10.2002 - Aktenzeichen B 2 U 6/02 R

DRsp Nr. 2003/239

Arbeitsunfall bei der Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause

1. In innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht die Aufnahme von Nahrung während einer Arbeitspause nur dann, wenn diese die Umstände der Nahrungsaufnahme wesentlich beeinflusst hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Unfall des Klägers am 26. März 1999 ein Arbeitsunfall ist.