LAG Frankfurt/M. - Urteil vom 23.05.2003
12 Sa 52/02
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 1 § 8 Abs. 2 Nr. 1 § 104 Abs. 1 Satz 1 ; ZPO § 256 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 3 Ca 426/00 - 26.07.2001,

Arbeitsunfall bei Sammeltransport zur Baustelle

LAG Frankfurt/M., Urteil vom 23.05.2003 - Aktenzeichen 12 Sa 52/02

DRsp Nr. 2004/7530

Arbeitsunfall bei Sammeltransport zur Baustelle

»Ein Unfall, den ein Arbeitnehmer im Rahmen eines vom Arbeitgeber organisierten Sammeltransportes zu oder von einer Baustelle erleidet, ist jedenfalls dann kein Wegeunfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII, sondern ein das Haftungsprivileg von § 104 SGB VII auslösender Arbeitsunfall gemäß § 8 Abs. 1 SGB VII, wenn die Fahrtzeit als Arbeitszeit vergütet wird.«

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 1 § 8 Abs. 2 Nr. 1 § 104 Abs. 1 Satz 1 ; ZPO § 256 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf der Rückfahrt von einer Baustelle.