Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 15.08.2012 - 2 Ca 604/12 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die beiderseits tarifgebundenen Parteien streiten um die zutreffende Berechnung der Arbeitsvergütung für Teilzeitkräfte im Einzelhandel.
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