LAG Köln - Urteil vom 19.11.1999
11 Sa 975/99
Normen:
BGB § 620 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2000, 1842
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2076/98

Arbeitsverhältnis - Befristung - Vertrauenstatbestand

LAG Köln, Urteil vom 19.11.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 975/99

DRsp Nr. 2000/8327

Arbeitsverhältnis - Befristung - Vertrauenstatbestand

»1. Ein vom Arbeitgeber gesetzter Vertrauenstatbestand kann diesen nach der Rechtsprechung u.U. im Wege des Schadenersatzes verpflichten, das Arbeitsverhältnis über eine vereinbarte Befristung hinaus fortzusetzen. Diese Voraussetzung ist aber noch nicht erfüllt, wenn lediglich der Arbeitnehmer eine entsprechende, nicht vom Arbeitgeber veranlasste Erwartung gehegt hat, der der Arbeitgeber nicht entgegengetreten ist. 2. Ein Fortsetzungsanspruch nach Ziffer 1 setzt zudem ein Verschulden des Arbeitgebers voraus. Daran fehlt es, wenn der Arbeitgeber bei Schaffung des Vertrauenstatbestandes noch eine Verlängerungsabsicht hegte.