»1. Ein vom Arbeitgeber gesetzter Vertrauenstatbestand kann diesen nach der Rechtsprechung u.U. im Wege des Schadenersatzes verpflichten, das Arbeitsverhältnis über eine vereinbarte Befristung hinaus fortzusetzen. Diese Voraussetzung ist aber noch nicht erfüllt, wenn lediglich der Arbeitnehmer eine entsprechende, nicht vom Arbeitgeber veranlasste Erwartung gehegt hat, der der Arbeitgeber nicht entgegengetreten ist.2. Ein Fortsetzungsanspruch nach Ziffer 1 setzt zudem ein Verschulden des Arbeitgebers voraus. Daran fehlt es, wenn der Arbeitgeber bei Schaffung des Vertrauenstatbestandes noch eine Verlängerungsabsicht hegte.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.