Der Kläger war als Eishockeyspieler letztmalig in der Saison 1985/86 beim Beklagten beschäftigt. Er kündigte seine Mitgliedschaft mit Wirkung zum 30. April 1986 und war danach als sogenannter Leihspieler Arbeitnehmer beim D SC Eishockey e.V. (Saison 1986/87), beim ECR R "Die Löwen" e.V. (Saison 1987/88) und beim ERC W D e.V. (Saison 1988/89). Der Beklagte erhielt von diesen Vereinen jeweils eine Leihgebühr von mindestens 12.000,-- DM je Saison.
Mit Schreiben vom 25. April 1989 teilte der Beklagte dem ERC W D e.V. mit, daß die Leihgebühr für den Kläger in der Saison 1989/90 15.000,-- DM plus Mehrwertsteuer betrage. Seine Bereitschaft, "den Spieler D S zu verkaufen" und sich bei der Transfersumme an die DEB-Bestimmungen anzulehnen, teilte der Beklagte dem ERC W D e.V. mit Schreiben vom 17. Mai 1989 mit. Eine Einigung über beide Angebote kam nicht zustande.
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