Die Parteien streiten über das Bestehen von Arbeitsverhältnissen des Klägers zum Beklagten zu 1) und zum Beklagten zu 2).
Der Kläger ist Chemiker. Er war zunächst vom 1. März 1980 bis zum 30. Juni 1981 auf Grund eines entsprechend befristeten Arbeitsvertrags bei dem zu 2) beklagten Freistaat in der Universität Würzburg mit projektbezogenen Forschungsarbeiten beschäftigt. Der Beklagte zu 1) war Universitätsprofessor (C 3) und bis einschließlich 30. September 1994 Leiter der Nephrologischen Abteilung der Medizinischen Universitätsklinik Würzburg.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|