Die Parteien streiten über den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses.
Die Klägerin war ab dem 1. März 1992 bei der Fraktion "Die Grünen" im 12. Bayerischen Landtag für die Dauer der Legislaturperiode als Frauenreferentin tätig. Das Arbeitsverhältnis sollte drei Monate nach Ablauf der 12. Legislaturperiode, am 15. Januar 1995, enden. Die Klägerin wird seitdem von der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" im 13. Bayerischen Landtag vorbehaltlich eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Auch dieser Vertrag enthält eine Befristung, wonach das Arbeitsverhältnis drei Monate nach dem Ende der 13. Legislaturperiode, am 13. Dezember 1998 oder drei Monate nach dem Erlöschen des Fraktionsstatus endet.
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