LAG Köln - Urteil vom 20.06.1996
6 Sa 215/96
Normen:
BErzGG § 21 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 06.12.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 5340/95

Arbeitsverhältnis: Befristung - Zweckbefristung i.S. des BErzGG

LAG Köln, Urteil vom 20.06.1996 - Aktenzeichen 6 Sa 215/96

DRsp Nr. 2001/6025

Arbeitsverhältnis: Befristung - Zweckbefristung i.S. des BErzGG

Ist die Befristung des Arbeitsvertrages bei einer Erziehungsurlaubsvertretung mit einer Höchstdauer kalendermäßig bestimmt und daneben vereinbart, der befristete Arbeitsvertrag solle nicht über die Dauer des Arbeitsverhältnisses der zu vertretenden Stelleninhaberin andauern, so handelt es sich nicht um eine nach § 21 Abs. 3 BErzGG unzulässige Zweckbefristung.

Normenkette:

BErzGG § 21 Abs. 3 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 06.12.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 5340/95