BAG - Urteil vom 13.12.1956
2 AZR 353/54
Normen:
BGB § 620 Abs. 2 ; KSchG § 1 § 7 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 5 zu § 7 KSchG
SAE 1957, 192
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 19.05.1954 - Vorinstanzaktenzeichen II Sa 56/54

Arbeitsverhältnis: Inhalt des Anspruchs auf Gewährung einer Abfindung, Abwägungsgebot zwischen Sozialauswahl und betrieblichen Gründen

BAG, Urteil vom 13.12.1956 - Aktenzeichen 2 AZR 353/54

DRsp Nr. 2007/22944

Arbeitsverhältnis: Inhalt des Anspruchs auf Gewährung einer Abfindung, Abwägungsgebot zwischen Sozialauswahl und betrieblichen Gründen

1. In dem Antrag auf Gewährung einer Abfindung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 KSchG ist denknotwendig der Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses und der auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung mitenthalten. 2. Bei der Auswahl unter mehreren für die betrieblich notwendige Kündigung in Betracht kommenden Belegschaftsmitgliedern sind die sozialen und die betrieblichen Gesichtspunkte sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Nur unter ganz besonderen Voraussetzungen haben die letzteren den Vorrang vor den ersteren.

Normenkette:

BGB § 620 Abs. 2 ; KSchG § 1 § 7 Abs. 1 S. 1 ;

Hinweise:

Anmerkungen: Dachselt, SAE 1957, 192; Schnorr von Carolsfeld, AP Nr. 5 zu § 7 KSchG

Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, vom 19.05.1954 - Vorinstanzaktenzeichen II Sa 56/54
Fundstellen