BAG - Urteil vom 27.10.2004
10 AZR 138/04
Normen:
BGB § 611 ; TV über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie in Nordrhein-Westfalen (vom 11. Dezember 1996) § 2 ;
Fundstellen:
NZA 2005, 432
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 11.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 1204/04
ArbG Iserlohn, vom 02.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 311/03

Arbeitsvertraglicher Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld bei uneingeschränkter Verweisung auf Tarifvertrag

BAG, Urteil vom 27.10.2004 - Aktenzeichen 10 AZR 138/04

DRsp Nr. 2005/11600

Arbeitsvertraglicher Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld bei uneingeschränkter Verweisung auf Tarifvertrag

1. Eine betriebliche Übung kann nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Anspruchsgrundlage für die Leistungsgewährung fehlt; auch die Bejahung eines Anspruchs wegen Verstoßes gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zwar keinen kollektiv- oder individualrechtlichen Anspruch hat, jedoch von einer begünstigenden allgemeinen Regelung in verfassungs- oder gesetzeswidriger Weise ausgeschlossen wurde.2. Ist zwischen den Parteien nicht die Auslegung der in Bezug genommenen tariflichen Vorschriften sondern der Umfang der arbeitsvertraglichen Inbezugnahme streitig, sind nicht die Grundsätze der Tarifauslegung sondern die der Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) heranzuziehen.3. Wird der Wechsel des Entlohnungsgrundsatzes zum Anlass genommen, um die Arbeitsordnung in Geltung zu setzen, ohne dass insoweit ein innerer Zusammenhang besteht, ist nicht erkennbar, dass die gleichzeitig erklärte Anwendbarkeit der Tarifverträge für die Metallindustrie entgegen dem Wortlaut der arbeitsvertraglichen Regelung Einschränkungen unterliegen soll.

Normenkette:

BGB § 611 ;