Die Parteien streiten im Zusammenhang mit dem zwischen ihnen bestehenden Berufsausbildungsverhältnis um Arbeitszeitfragen.
Die am 24.01.1978 geborene Klägerin ist seit 01.02.1996 als Auszubildende für den Beruf der Bäckereifachverkäuferin beim Beklagten beschäftigt.
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