LAG Düsseldorf - Urteil vom 08.11.1993
19 Sa 1204/92
Normen:
TVG § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AiB 1994, 445
ARST 1994, 90
NZA 1994, 858
ZTR 1994, 207
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 13.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 226/93

Arbeitszeit: Freischichtenmodell - Anrechnung eines Freizeitguthabens bei Freistellung innerhalb der Kündigungsfrist

LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.1993 - Aktenzeichen 19 Sa 1204/92

DRsp Nr. 2002/8779

Arbeitszeit: Freischichtenmodell - Anrechnung eines Freizeitguthabens bei Freistellung innerhalb der Kündigungsfrist

Werden im Rahmen sogenannter Freischichtenmodelle die Freischichten auf bestimmte Brückentage gelegt und scheidet ein Arbeitnehmer vor Ablauf des Ausgleichszeitraums aus dem Arbeitsverhältnis aus, kann der Freizeitanspruch des Arbeitnehmers auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf das Freizeitguthaben freistellt. Hierzu bedarf es keiner Zustimmung des Arbeitnehmers.

Normenkette:

TVG § 1 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Solingen, vom 13.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 226/93
Fundstellen
AiB 1994, 445
ARST 1994, 90
NZA 1994, 858
ZTR 1994, 207