I.
Der Antragsteller ist der in den B Werken des beteiligten Arbeitgebers gebildete Betriebsrat.
Auf die Arbeitsverhältnisse der dort beschäftigten Arbeitnehmer findet der Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie NRW (im Folgenden:
Absage der Früh-, Spät- und Nachtschicht am 27. Mai 1992 für Lohnempfänger der Linien- und linienabhängigen Bereiche des Karosseriewerkes
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